Bei Stoffen, die fr die Befrderung stabilisiert werden mssen, und bei denen die SAPT hchstens dem in 2.4.2.5.2 vorgeschriebenen Wert entspricht, gelten nach 3.1.2.6 zustzlich die Sondervorschrift 386 in Kapitel 3.3 und die Vorschriften in 7.3.7.

Diesem Stoff wurde daher fr die Datenbank GEFAHRGUT zustzlich zu den Angaben in der Gefahrgutliste des IMDG-Codes die o. g. Sondervorschrift 386 zugeordnet. Des Weiteren gilt nach 7.1.4.7 abweichend vom Eintrag in Spalte 16a der Gefahrgutliste die Staukategorie 'D' und der Staucode 'SW1'.